Allgemeine Geschäftsbedingungen der A-Z Ideen GmbH

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für alle von der A-Z Ideen GmbH abgegebenen Angebote und die ihr erteilten Aufträge, sofern und soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich anderweitige schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.

1 Geltungsbereich

1.1. A-Z Ideen GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen solchen ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zu. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen. In diesen Fällen gilt die Annahme der Leistungen durch den Auftraggeber als Anerkennung dieser AGB unter gleichzeitigem und hiermit vorab angenommenem Verzicht auf die Geltung seiner eigenen AGB.
1.2. Inhalt, Beschaffenheit und Umfang der von A-Z Ideen GmbH geschuldeten Leistungen ergeben sich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, aus der jeweiligen Auftragsbestätigung ggf. nebst Leistungsschein. A-Z Ideen GmbH erbringt die Social Media Services für den Auftraggebers als Dienstleistung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung. Werkvertragliche (Teil-)Leistungen (z.B. Content Produktion Foto/Video) sind nur Gegenstand des Vertrages, soweit diese als solche ausdrücklich vereinbart sind. Die Projekt- und Erfolgsverantwortung der Arbeitsergebnisse trägt in jedem Fall der Auftraggeber.

2 Urheber- und Nutzungsrechte

2.1. Alle Arbeiten (z.B. Entwürfe und Werkleistungen, Fotografien, Logos, Layouts, Skizzen und andere Vorlagen) von A-Z Ideen GmbH sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Damit stehen A-Z Ideen GmbH, insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus dem §§ 97 ff. UrhG zu.
2.2. A-Z Ideen GmbH darf die von sich entwickelten Werbemittel zeitlich unbefristet und weltweit als Referenz für Eigenwerbung nutzen.
2.3. Ohne Zustimmung von A-Z Ideen GmbH dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.
2.4. Die Arbeiten von A-Z Ideen GmbH dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung des Honorars.
2.5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte und/oder Lizenzen an Dritte sowie Mehrfachnutzungen bedürfen der vorigen schriftlichen Einwilligung von A-Z Ideen GmbH und sind vergütungspflichtig.
2.6. Die Veröffentlichung unserer Arbeiten ist nur gegen das vereinbarte bzw. übliche Honorar, zzgl. MwSt. zulässig. Eine Verletzung des Rechts auf Urheberbenennung berechtigt A-Z Ideen GmbH zum Schadensersatz. Über den Umfang der Nutzung steht A-Z Ideen GmbH ein Auskunftsanspruch zu. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei A-Z Ideen GmbH.
2.7. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

3 Honorar / Zahlungsbedingungen

3.1. Die vereinbarten Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Sie gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden gesondert berechnet. 3.2. Die Vergütung für Werkleistungen (Content Produktion Foto/Video) wird mit Abnahme der Arbeiten fällig, welche unmittelbar nach deren Fertigstellung zu erfolgen hat. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so wird das entsprechende Teilhonorar jeweils mit Abnahme des Teiles fällig.
3.3. Die Vergütung für Dienstleistungen (Social Media Services, Redaktion) wird für den vertraglich vorgesehenen Leistungszeitraum mit Vertragsabschluss fällig. Ist der Leistungszeitraum nicht definiert (unbefristet), wird das vereinbarte Honorar jeweils zum Ende eines Kalendermonats fällig.
3.4. Ungeachtet der vorgeregelten Fälligkeiten, können die Parteien monatliche Abschlags-/Ratenzahlungen vereinbaren, wenn sich der vertraglich vorgesehene Leistungszeitraum über mehr als drei Monaten erstreckt. Die Abschlags-/Ratenzahlungen sind in diesem Fall zunächst auf die zum Zeitpunkt ihrer Zahlung bereits fällig gewordenen Vergütungsansprüche der A-Z Ideen GmbH anzurechnen.
3.5. Spesen wie Reisekosten und Aufwendungen für Verpflegung, Unterkunft und Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Kunden abgesprochen sind, sind vom Kunden zu erstatten.
3.6. Rechnungen von A-Z Ideen GmbH sind zwei Wochen nach Rechnungseingang zu begleichen (Zahlungsziel i.S.d. § 286 Abs.2 Nr.1 BGB). Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn A-Z Ideen GmbH die Gegenforderung anerkennt oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Kunden. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag bei A-Z Ideen GmbH gutgeschrieben ist.
3.7. Für den Fall des Zahlungsverzugs behält sich die A-Z Ideen GmbH die gesetzlichen Verzugsansprüche gem. §§ 286 BGB ff., Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte (§§ 273, 320 BGB, § 369 HGB) sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags (§§ 314, 626, 648a BGB) und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausdrücklich vor.
3.8. Die gelieferten Arbeiten und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber Eigentum von A-Z Ideen GmbH.

4 Zusatz- und Fremdleistungen

4.1. A-Z Ideen GmbH ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, A-Z Ideen GmbH entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von A-Z Ideen GmbH abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, A-Z Ideen GmbH im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.3. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck, etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.4. Grundlage für die Zusammenarbeit mit freiberuflichen Mitarbeitern von A-Z Ideen GmbH definieren sich wie folgt; Die Erstellung der Leistung erfolgt in Absprache mit dem jeweiligen Creative Director von A-Z-Ideen GmbH. Somit sind die Grundlagen der zu erbringenden Leistungen in allen folgend genannten Bereichen jeweils die Vorgaben des Creative Directors von A-Z-Ideen GmbH. Für die Zusammenarbeit im Bereich Social Media ist der Creative Director in den Punkten Konzeption und Idee, Strategie, Beitrags- und Kampagnenplanung, Erstellung von Redaktionsplänen, Reportings und Insights, dem Verfassen von Beiträgen und der Art und Weise der Kundenkommunikation, weisungsbefugt. Im Bereich Webdesign betrifft dies die Punkte inhaltliche Konzeption, Idee, Aufbau, Gestaltung und Nutzerführung einer Website. Freie Mitarbeiter in den Bereichen Grafikdesign, Foto- und Videografie arbeiten eng mit dem Creative Director zusammen. Dieser gibt den Rahmen für Konzept und Idee, Bildsprache, Designs jeglicher Art, Animation sowie grafische Gestaltung vor.

5 Gewährleistung

5.1. Eine Gewährleistung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von A-Z Ideen GmbH nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit. Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
5.2. Soweit der Vertragspartner Kaufmann ist, hat er offensichtliche Mängel der gelieferten Arbeiten oder Leistungen innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche nach Fertigstellung bzw. Leistung geltend zu machen. Danach gelten die Arbeiten bzw. Leistungen als mängelfrei abgenommen und Gewährleistungsrechte erlöschen. Bei versteckten Mängeln beginnt die Rügepflicht mit Entdeckung bzw. dem Auftreten des Mangels. Die vorgenannten Ausschlussfristen gelten nicht, wenn der A-Z Ideen GmbH den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
5.3 Soweit ein von A-Z Ideen GmbH zu vertretender Mangel an den Arbeiten vorliegt, ist sie zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass A-Z Ideen GmbH aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Auftraggeber hat A-Z Ideen GmbH eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.

6 Haftung

6.1. A-Z Ideen GmbH haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von A-Z Ideen GmbH, ihrer gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der A-Z Ideen GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
6.2 Im Übrigen haftet die A-Z Ideen GmbH nur wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit sie eine Garantie für die Beschaffenheit der Arbeiten übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden -maximal auf den Auftragswert- begrenzt.
6.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, durch geeignete Datensicherung einen möglichen Schaden zu begrenzen und alle von der A-Z Ideen GmbH übergebenen Unterlagen, Informationen usw. so bei sich zu verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust rekonstruiert werden können. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass der A-Z Ideen GmbH alle für die Ausführung ihrer vertragsgemäßen Tätigkeit notwendigen Erklärungen unverzüglich abgegeben werden, Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihr alle Informationen erteilt werden und sie von allen für die Ausführung relevanten Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Erklärungen, Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der A-Z Ideen GmbH bekannt werden.
6.4. Soweit A-Z Ideen GmbH auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet A-Z Ideen GmbH nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
6.5. Die Freigabe der Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber.
6.6.Soweit die Haftung von A-Z Ideen GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
6.7 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

7 Sonstiges

7.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Ingolstadt, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen allgemeinen Gerichtstand in Deutschland hat. Für die mit A-Z Ideen GmbH auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG).
7.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen A-Z Ideen GmbH und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niedergelegt; mündliche Nebenabreden existieren nicht. Jegliche Änderung, Ergänzung oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
7.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/ oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages im Ganzen. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche durchführbare und wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen möglichst nahekommen. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

Stand: 01.06.2018

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